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Sicherheit bei Eis und Schnee – der Winterdienst

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Als Hausbesitzer sind Sie auch verantwortlich für die sichere Begehbarkeit des Straßenlandes vor Ihrem Haus im Winter. Auf dem eigenen Grundstück möchten Sie natürlich auch keine Stürze auf glatten Wegen oder eine vereiste Einfahrt riskieren. Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen sind Sie für die sichere Begehbarkeit auf dem Grundstück bei Schnee und Glätte verantwortlich. Manche Eigentümer von Mehrfamilienhäusern geben diese Verpflichtung an die Mieter ab. Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie einen zuverlässigen Winterdienst beauftragen. Der Winterdienstanbieter, zum Beispiel Bremer-Gehweg-Reinigung GmbH & Co.KG, garantiert eine pünktliche und vorschriftsmäßige Schneeräumung.

Wer übernimmt den Winterdienst?

Werden vom Eigentümer die Mieter mit der Schneeräumung vertraglich beauftragt, sind diese – meist im Wechsel – dafür verantwortlich. Die Mieter können gemeinsam diese Pflicht aber auch einem Schneeräumdienst überlassen. Nicht immer haben Hausbesitzer Zeit, pünktlich morgens ihrer Streu- und Räumpflicht nachzukommen. Grundsätzlich müssen die Wege zum Gebäude, die Auffahrt und der Gehweg der Straße an Werktagen um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 8 Uhr oder 9 Uhr geräumt werden. Bei anhaltenden Schneefällen muss auch zwischendurch am Tage geräumt werden. Ebenso fallen zusätzliche Streueinsätze bei Blitzeis an. Zum Räumen gehören die gründliche Schneebeseitigung und das anschließende Streuen. Am sichersten ist die Schneeräumung und Glättebeseitigung durch einen kommerziellen Winterdienst. Diese Dienstleistung wird oft als Zusatzleistung von Firmen für Hausreinigung, aber auch von Betrieben für die Grünflächen- und Gartenpflege übernommen. Die Unternehmen verfügen über eine moderne technische Ausrüstung, können Straßen und Wege mit Kehr- und Streufahrzeugen von Schnee und Glätte schnell befreien. Das ist entschieden zeitsparender als das Schneeräumen per Hand oder mit den üblichen Kleinmaschinen der einzelnen Hausbesitzer. Hinzu kommt, dass keine Probleme auftreten, weil ein Hauseigentümer oder verantwortlicher Mieter krank wird oder verschlafen hat. Daher können diese Arbeiten von den Firmen zuverlässiger ausgeführt werden.

Winterdienst Kosten

Die Kosten für die professionelle Räumung von Schnee und Eis richten sich vornehmlich nach der Anzahl und Dauer der Arbeitseinsätze während des Winters. Für die Bereithaltung des Dienstes zahlen die Auftraggeber eine festgesetzte Pauschale. Beim Mietverhältnis werden diese Kosten zum Bestandteil der Nebenkosten. Wer ein Eigenheim hat, trägt die Winterdienstkosten selbst. Hauseigentümer können die Kosten allerdings vorteilhaft verringern, indem sich mehrere Eigentümer das gleiche Unternehmen beauftragen. Für die Winterdienstfirma ist es vorteilhafter, vor mehreren Reihenhäusern oder benachbarten Grundstücken zu räumen. Die eingesetzten Fahrzeuge werden effektiver genutzt. Die Kosten für die Anfahrt und Abfahrt lassen sich senken. Zudem ist sichergestellt, dass eine ganze Straße oder Straßenhälfte auf gleiche Weise und jeweils zu gleicher Zeit ordentlich geräumt wird. Daher sind Nachbarn auch in der Regel einverstanden, einen Dienstleister gemeinsam zu beauftragen. Günstigere Konditionen bieten die Firmen auch häufig an, wenn gleichzeitig weitere Dienstleistungen wie Treppenreinigung, Gartenpflege oder Firmenreinigung gebucht werden.


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